Informationen Menu
Blog
Mitmachen – etwas bewegen!

Mitglied werden
Werden Sie Mitglied des SVAMV!
Hier zur Anmeldung
Delegiertenversammlung SVAMV
Samstag 21. April 2012 in Bern
Anmeldung: info@svamv.ch
|
Home Scheidungsrecht
|
Geschrieben von: Administrator
|
|
Donnerstag, 12. Juli 2007 um 17:44 |
Zusammenfassung des Referats von Dr. Jacques Micheli gehalten an der SVAMV-Delegiertenversammmlung vom 8. April 2000 zu den wichtigsten Neuerungen der Scheidungsrechtsrevision 2000. Das neue Scheidungsrecht ist in mehrerer Hinsicht für Einelternfamilien von Bedeutung: - Das neue Recht erlaubt und begünstigt die einvernehmliche Scheidung, bei der sich der Richter darauf beschränkt, sich zu vergewissern, dass die Entscheidung frei getroffen wurde und die Folgen der Scheidung korrekt geregelt sind.
- Die Schuldfrage spielt, sowohl was den Grundsatz der Scheidung wie ihre Auswirkungen anbelangt, im neuen Recht eine viel kleinere Rolle.
Insbesondere wird der Unterhaltsbeitrag an die ehemalige Ehepartnerin/den ehemaligen Ehepartner im Wesentlichen von objektiven Kriterien bestimmt wie der Dauer der Ehe, der Verteilung der Aufgaben während des Zusammenlebens etc. - Im Fall eines längeren Konkubinats nach der Scheidung wird dieser Unterhaltsbeitrag nicht notwendigerweise aufgehoben, sondern kann unter Umständen während einer bestimmten Zeit suspendiert werden.
- Um die Zahlung des Beitrags sicherzustellen, ist es nach der Scheidung möglich, auf den Lohn des Pflichtigen zurückzugreifen und die Leistung einer angemessenen Sicherheit zu verlangen, wenn die Bezahlung des Beitrags gefährdet ist.
- Die Zuteilung der Familienwohnung an einen der Ehegatten nach der Scheidung kann gegenüber dem andern Ehegatten und dem Vermieter durchgesetzt werden.
- Die Teilung der beruflichen Vorsorge ist im neuen Recht unabhängig von der Schuldfrage und präziser geregelt.
Im zweiten Teil seiner Ausführungen erläuterte der Referent, wie die Stellung des Kindes im neuen Recht gestärkt wurde: - Bei gutem Einvernehmen zwischen den Eltern kann das Kind im Fall des gemeinsamen Sorgerechts ausgewogenere Beziehungen zu beiden Eltern aufrecht erhalten; diese Lösung kann jedoch einem Elternteil, der sie nicht will, vom andern nicht aufgezwungen werden.
- In der Regel wird das Kind während des Scheidungsprozesses vom Richter angehört, damit es seine Meinung äussern kann.
- In bestimmten Konfliktsituationen kann sogar ein Beistand für das Kind ernannt werden.
- Bedauerlich ist aber, dass der Beistand sich nicht auch um den materiellen Unterhalt des Kindes kümmern kann.
- Das Kind hat ein eigenes Recht auf persönliche Beziehungen zu beiden Eltern; insbesondere muss der nicht obhutsberechtigte Elternteil Informationen über die Situation seines Kindes erhalten können und vor jeder wichtigen Entscheidung angehört werden.
- Schliesslich können die Eltern verpflichtet werden, einen besonderen Beitrag für ausserordentliche Ausgaben für das Kind wie zum Beispiel einer Zahnkorrektur zu leisten.
Trotz des Vorbehalts zur Rolle des Beistands für das Kind kommt der Referent zum Schluss, dass das neue Scheidungsrecht einen besseren Schutz der Einelternfamilien ermöglicht.
|
|
LAST_UPDATED2 |
SVAMV Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Postfach 334, 3000 Bern 6, Tel. 031 351 77 71, Email: info@svamv.ch
|
Spenden
Seit 1984 zählen Einelternfamilien und ihre Kinder auf uns!

Unterstützen auch Sie die Angebote des SVAMV! Ihre Hilfe ist eine gute Investition
Herzlichen Dank! Ohne Sie geht es nicht.
PC 90-16461-6, 3006 Bern
Sie wünschen einen Einzahlungsschein? info@svamv.ch
News

Wie kommen Kinder zu ihren Alimenten? Ein Ratgeber zur Alimentenhilfe
Bestellung: info@svamv.ch oder Tel. 031 351 77 71
|
|
|
|
|