Home Informations Autorité parentale Gemeinsame elterliche Sorge als Regel
Gemeinsame elterliche Sorge als Regel PDF Imprimer Envoyer

Der Bundesrat will die gemeinsame elterliche Sorge zur Regel machen. Damit erweist er den Kindern einen Bärendienst.

Kein Zweifel: Die gemeinsame elterliche Sorge ist eine gute Sache, wenn getrennte Eltern sich einigen können. Sonst aber fördert sie lange Auseinandersetzungen, unter denen Kinder erwiesenermassen besonders leiden. Sie als Regel einzuführen, ist deshalb falsch.

Hinzu kommt: Der Bundesrat will die gemeinsame Elternschaft nach der Scheidung fortführen. Sein Vorschlag ist aber dazu gar nicht geeignet. Denn die elterliche Sorge ist nur ein Teil der elterlichen Verantwortung und regelt einzig, wer für das Kind Entscheidungen treffen darf. Es ist denn auch erwiesen, dass das Sorgerechtsmodell keinen Einfluss darauf hat, ob sich getrennte Eltern um ihre Kinder kümmern oder nicht.

Der Bundesrat will überdies die Verletzung des Besuchsrechts strafbar machen – aber nur, wenn die obhutsleistende Mutter oder der obhutsleistende Vater TäterIn ist. Eltern, die ihr Kind im Stich lassen und das Besuchsrecht vernachlässigen, sollen ungeschoren bleiben. Damit werden die Rechte des Kindes mit Füssen getreten.

Mit seinem Vorschlag hat der Bundesrat die Chance versäumt, dringend nötige Verbesserungen zum Wohl der Kinder vorzulegen, zum Beispiel den Schutz vor Armut. Denn immer noch sind die Kinder getrennter Eltern übermässig von Armut betroffen.

Die elterliche Verantwortung zu stärken ist wichtig, aber nicht erst im Fall einer Scheidung, sondern schon von Anfang an. Der Verband der Alleinerziehenden schlägt deshalb vor, dass alle Eltern auf die Geburt eines Kindes hin eine Vereinbarung treffen, wie sie die Betreuung, die Sorge für den Lebensunterhalt und die Entscheidungen unter sich aufteilen, und wie sie für ihr Kind sorgen wollen, wenn sie sich einmal trennen sollten.

Mehr dazu lesen Sie in unserem >> Positionspapier

SVAMV MedienMitteilung >> 30.04.09

SVAMV Vernehmlassung Teilrevision ZGB und StGB >> Brief an BR Frau Widmer-Schlumpf

 

SVAMV Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Postfach 334, 3000 Bern 6, Tel. 031 351 77 71, Email: info@svamv.ch

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