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Und den Kindern ein Wohlgefallen?

Der Bundesrat will die gemeinsame elterliche Sorge geschiedener Eltern zur Regel machen. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD beauftragt, eine Botschaft zu einer entsprechenden Gesetzesrevision auszuarbeiten. Die konkrete Ausgestaltung wird zeigen, ob das revidierte Gesetz alle betroffenen Kinder ausreichend schützt. Der SVAMV setzt sich nach wie vor mit Nachdruck dafür ein, dass die Kinder, die Schutz brauchen, diesen auch erhalten, damit auch sie in sicheren Verhältnissen aufwachsen können.
Ein paar Fakten zur Erinnerung:

  • Gut ein Drittel der geschiedenen Eltern hat die elterliche Sorge gemeinsam inne. Dennoch teilen fast drei Viertel von ihnen die Aufgaben nach dem Modell der traditionellen Ehe unter sich auf: Die Kinder wachsen bei den meist Teilzeit erwerbstätigen Müttern auf, die Väter sind Vollzeit erwerbstätig und haben Besuchskontakte zu ihren Kindern. Insgesamt sind rund 85 Prozent der Alleinerziehenden Mütter.
  • Wie der Kontakt zwischen Vater und Kind verläuft, ist stark von der Qualität des Kontakts zwischen den Eltern abhängig, und weit weniger von der Sorgerechtsform. Das Gleiche gilt für die Zahlungsmoral bei den Unterhaltsbeiträgen. Und: Wie gut getrennte Eltern kooperieren, hängt nicht von der Sorgerechtsform ab.
  • Die meisten Kinder haben die trennungsbedingten Veränderungen nach zwei bis drei Jahren bewältigt. Altersgerechte Informationen, klare Strukturen und transparente Regeln sowie Austausch mit anderen betroffenen Kindern helfen dabei.
  • Die Trennungsphase ist für über einen Drittel der Paare mit erheblichen Konflikten belastet.
  • Rund ein Fünftel der geschiedenen Eltern ist auch nach zwei bis drei Jahren unzufrieden mit der Lebenssituation.


Zahlreiche Studien zeigen: Die gemeinsame elterliche Sorge ist kein Allheilmittel, das automatisch zu mehr Stabilität und weniger Loyalitätskonflikten für das Kind führt. In von Konflikten belasteten Familiensituationen hat der Zwang, Entscheidungen gemeinsam zu treffen, eine Chronifizierung der Auseinandersetzungen zur Folge, was die betroffenen Kinder massiv belastet. Über 20 Prozent der Kinder getrennter Eltern sind betroffen. Sie sind auf eine Regelung der elterlichen Sorge angewiesen, die sie wirksam schützt - ohne belastende Gerichtsverfahren.

Prävention ist nötig
Heute müssen sich ledige Eltern in einer genehmigungsfähigen Vereinbarung über ihre Anteile an der Betreuung des Kindes und die Verteilung der Unterhaltskosten verständigen, wenn sie sich die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übertragen lassen wollen. Mustervereinbarungen sehen vor, die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung sowohl für die Dauer der Hausgemeinschaft wie für den Fall einer Auflösung der Hausgemeinschaft zu regeln, und halten zudem die Verteilung der Entscheidkompetenzen fest.
Der SVAMV will, dass alle werdenden Eltern unabhängig von ihrem Zivilstand – also auch Ehepaare - eine solche Elternvereinbarung für jedes ihrer Kinder abschliessen. Denn Eltern müssen sich von Anfang an diesen Fragen stellen und nicht erst in oft konfliktreichen Trennungssituationen, damit sie ihre elterlichen Pflichten unabhängig von Zivilstand und Lebensform verantwortungsvoll wahrnehmen können.

>> EJPD-Dossier zur elterlichen Sorge mit Vernehmlassungsergebnissen: www.ejpd.admin.ch > Themen > Gesetzgebung > elterliche Sorge

 

21. 12. 2009

 

SVAMV Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Postfach 334, 3000 Bern 6, Tel. 031 351 77 71, Email: info@svamv.ch

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