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In ersten Reaktionen auf die Pläne des Bundesrats, die gemeinsame elterliche Sorge geschiedener Eltern von Gesetzes wegen einzuführen, haben Politiker und Politikerinnen einen Gesinnungswandel festgestellt. Verhaltene Kommentare in den Medien zeigen, dass dieser durchaus differenziert ausfällt. „Väter werden sich nun beweisen müssen“, heisst es etwa. Das lässt hoffen, vermittelt aber auch den Eindruck, dass hier Kinder zu Versuchskaninchen gemacht werden. Was, wenn sich die gemeinsame elterliche Sorge als ungeeignet erweist, geschiedene Väter zu engagierteren Eltern zu machen? Die aktuellen Ergebnisse der Forschung machen dies mehr als wahrscheinlich. Und ebenso die Tatsache, dass es sich bei der elterlichen Sorge einzig um die Entscheidungsbefugnis der Eltern handelt, und nicht um die Betreuung der Kinder.
Nach dem Willen des Bundesrats sollen nun aber Eltern unabhängig davon, ob sie sich ausreichend an der alltäglichen Betreuung beteiligen, Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Das kommt einer Rückkehr zum Familienmodell der Vergangenheit gleich, nach dem sich der Vater beim Erziehen aufs Entscheiden beschränkte.
Aber immerhin: Der Bundesrat verzichtet darauf, die gemeinsame Sorge als Regel auch bei ledigen Eltern einzuführen. Ein Zeichen, dass die konkrete Ausgestaltung der geplanten Gesetzesrevision in doch auch die Bedürfnisse aller Kinder von Geschiedenen an erste Stelle setzen wird, so wie es die Konvention über die Rechte der Kinder verlangt? Ich hoffe es!
Anna Hausherr
Dez. 09
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