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Scritto da Baumann Carmen   
Lunedì 15 Novembre 2010 15:02
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18. November 2011

Eine kindgerechte Revision der elterlichen Sorge

Die vom Bundesrat gestern verabschiedete Botschaft zur Revision der elterlichen Sorge stellt die Kinder und ihre Bedürfnisse ins Zentrum. Der Schweizerische Verband der Alleinerziehenden begrüsst dies ebenso wie die für die erste Hälfte des Jahres 2012 angekündigte Unterhaltsrechtsrevision, welche Kinder nicht mehr aufgrund des Zivilstands ihrer Eltern benachteiligen soll.
Der Verband bedauert aber ausserordentlich, dass der Bundesrat keinen Mindestunterhaltsbeitrag für das Kind im Rahmen der Sorgerechtsrevision eingeführt hat. Diese Massnahme ist wirkungsvoll und für die besonders von Armut betroffenen Kinder getrennt lebender Eltern dringend nötig. Der SVAMV fordert deshalb weiterhin mit Nachdruck, dass sie umgehend realisiert wird.

Gemäss Botschaft des Bundesrats soll die Entscheidbefugnis grundsätzlich beiden Eltern gemeinsam zustehen. Gleichzeitig erhalten die Kinder den Schutz, den der SVAMV verlangt hat: Bei einer Scheidung muss sich das Gericht vergewissern, dass die Voraussetzungen für die gemeinsame elterliche Sorge gegeben sind. Auch bei den nicht miteinander verheirateten Eltern kommt es nicht automatisch zur gemeinsamen elterlichen Entscheidbefugnis. Können sie sich nicht einigen, entscheidet die Kindesschutzbehörde, wenn sie von einer Elternperson angerufen wird.

Bundesrechtlich festgelegter Mindestunterhaltsbeitrag gefordert: Der SVAMV verlangt dringend, dass umgehend ein Mindestunterhaltsbeitrag in der Höhe der einfachen maximalen Waisenrente ins Bundesrecht eingeführt wird, der jedem Kind in einer Einelternfamilie zusteht. Die Massnahme kann rasch und unkompliziert eingeführt werden, und sie ist wirkungsvoll, weil sie den betroffenen Kindern bei Bedarf Unterstützung durch die Alimentenhilfe ermöglicht.

Die Kinder getrennt lebender Eltern brauchen dringend Hilfe: Ein Viertel der Einelternfamilien sind arm. Die gravierenden Folgen, die das Aufwachsen in Armut für die Entwicklung und die Zukunftschancen der Kinder hat, sind längst belegt. Untersuchungen zeigen, dass fehlende Unterhaltsbeiträge entscheidend zum hohen Armutsrisiko beitragen, dem Kinder in Einelternfamilien ausgesetzt sind.

 

 

 

Gemeinsame elterliche Sorge als Regel?
Pro und Contra

Mahnwachen und Pflastersteine: Der Entscheid von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die Gesetzesvorlage über die elterliche Sorge getrennter Eltern zu überprüfen und gleichzeitig das Unterhaltsrecht neu zu regeln, hat die Emotionen hoch gehen lassen.

Wer sich für eine sachliche Auseinandersetzung mit den Pro- und Contra-Argumenten interessiert, findet eine solche in der Sendung „Fokus“ von Tele Ostschweiz vom 23. Februar unter:

http://www.tvo-online.ch/index.php?article_id=104&day=2011-02-23

indirekter Link:
www.tvo-online.ch --> archiv --> fokus --> Mittwoch, 23. Februar 2011


Anna Hausherr, SVAMV, und Oliver Hunziker, Gecobi, erläutern, warum die alleinerziehenden Mütter und Väter den Entscheid von Bundesrätin Sommaruga begrüssen und die Väterorganisationen ihn ablehnen.

 

 

 

  • Argumentarium: Nein zur gemeinsamen elterlichen Sorge getrennter Eltern als Regel >> Download
  • Argumentarium: Vorschlag des SVAMV für eine kindgerechte Regelung der elterlichen Sorgepflicht >> Download

 

1. März 2011

Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik:

Der SVAMV setzt sich dafür ein, dass die Verfassung den Bund ermächtigt, die materielle Existenz von Familien mittels einer Verbesserung und Harmonisierung der Alimentenhilfe, der Einführung von Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien und anderen geeigneten Massnahmen zu sichern.

>> Vernehmlassungsantwort des SVAMV zur Parlamentarischen Initiative 07.419

 

 

Dezember 2009

Gesinnungswandel

In ersten Reaktionen auf die Pläne des Bundesrats, die gemeinsame elterliche Sorge geschiedener Eltern von Gesetzes wegen einzuführen, haben Politiker und Politikerinnen einen Gesinnungswandel festgestellt. Verhaltene Kommentare in den Medien zeigen, dass dieser durchaus differenziert ausfällt. „Väter werden sich nun beweisen müssen“, heisst es etwa. >> weiter

 

 

20. April 2009

Brief an Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf

Vorentwurf einer Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des Strafgesetzbuches (Art. 220) - Vernehmlassungsverfahren

>> den Brief lesen

 

 

30. Jan. 2009

Position des SVAMV
Die gemeinsame elterliche Sorge zur Regel machen ist falsch

Der Bundesrat hat am 28. Januar 2009 eine ZGB- Revision in die Vernehmlassung geschickt, welche die gemeinsame elterliche Sorge zur Regel macht. Damit erweist er den Kindern einen Bärendienst.

Die aktuelle Diskussion über die gemeinsame elterliche Sorge als Regel bei getrennten Eltern geht an der Lebensrealität der Kinder vorbei. >> Weiterlesen

 

 

 

7. Oktober 2005

Stellungnahme des Schweizerischen Verbands alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV zum Nationalratsbeschluss, die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regel bei nicht verheirateten Eltern prüfen zu lassen.
>> download PDF

 

 

 

27. September 2005

Brief an den Nationalrat zu

04.3250 – Postulat. Elterliche Sorge. Gleichberechtigung

Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV hat sich in der Vernehmlassung zur Scheidungsrechtsrevision für die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts bei nicht verheirateten Eltern ausgesprochen, die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall aber abgelehnt. Auch heute spricht sich der SVAMV entschieden dagegen aus. Wir bitten Sie aus folgenden Gründen, sich für die Beibehaltung der geltenden Regelung einzusetzen, und die Forderung nach Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern als Regelfall nicht zu unterstützen:
weiter >>download PDF

 

 

 

Mai 2005

Nein zum gemeinsamen Sorgerecht als Regel bei nicht verheirateten  Eltern

Der SVAMV verlangt die Beibehaltung der heutigen familienfreundlichen Regelung

Nicht verheiratete Eltern erhalten heute ohne weiteres auf gemeinsamen Antrag die gemeinsame elterliche Sorge. Bei Konflikten zwischen den Eltern hingegen ist es für das Wohl des Kindes entscheidend, dass der Elternteil, bei dem es lebt und der es betreut und erzieht, die nötigen Entscheidungen treffen kann. Dies gewährleistet die Geborgenheit, Sicherheit und Stabilität, die das Kind für seine ungestörte Entwicklung braucht. Wird die gemeinsame elterliche Sorge gegen den Willen eines Elternteils zugeteilt, werden Konfliktsituationen aufrechterhalten – zum Schaden des Kindes.
>> Download PDF

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